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BGH, 10.02.1958 - II ZR 300/56 |
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- BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
Wertpapierbereinigung. Rückgriff
Auszug aus BGH, 10.02.1958 - II ZR 300/56
Das Berufungsgericht hat sich sodann der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1952 (BGHZ 8, 222 ff = WM 1953, 171) angeschlossen, wonach der Verkäufer eines Wertpapiers dafür einstehen muß, daß dem Käufer das Eigentum nicht auf Grund von gesetzgeberischen Maßnahmen entzogen wird, wenn solche Maßnahmen zwar erst später erlassen werden, aber in tatsächlichen Verhältnissen wurzeln, die einen späteren Eingriff dieser oder ähnlicher Art mit Wahrscheinlichkeit erwarten lassen; das Berufungsgericht hat demgemäß dargelegt, der Verkäufer von Wertpapieren hafte grundsätzlich nach Art eines Garantieversprechens dafür, daß die Wertpapiere im Wertpapierbereinigungsverfahren anerkannt würden. - BGH, 12.07.1955 - I ZR 165/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.02.1958 - II ZR 300/56
Die Annahme, in all den Fällen, in denen derartige Bestätigungen abgegeben worden seien, habe der Käufer auf eine ihm kraft Gesetzes zustehende Haftung verzichtet, erscheint jedoch bedenklich; ein Verzicht auf ein Rückgriffsrecht ist, wenn hierfür nicht die Begleitumstände sprechen oder sonstige nähere Anhaltspunkte vorliegen, nicht ohne weiteres anzunehmen (vgl. Urteil des I. Zivilsenates vom 12. Juli 1955 - I ZR 165/53 - WM 1955, 1247).